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Die
AUTO ALLIANZ hilft bei rechtlichen Problemen im Strassenverkehr,
bekämpft den überbordenden Bussen- und Polizeistaat und will
endlich zeitgemässe Autobahnen sowie Parkplätze statt Suchverkehr.
Mit einem
jährlichen Gönnerbeitrag ab CHF 50.00 (
Anmeldung) können Sie bei
SVG-Problemen (Bussen, Gebühren, Führerausweis etc.) unsere
Hotline
01 391 67 67
anrufen. Sie
erhalten dann die Telefonnummer einer rechtskundigen Person, die
orientiert ist, dass Sie anrufen. Diese gibt Ihnen kostenlos
eine erste Stellungnahme zu Ihrem Problem, im Sinne
einer Triage, aus dem Stand und ohne genaue Aktenkenntnis.
Geht die Sache weiter
(z.B. Führerausweisentzug, Einsprache, Gerichtsverfahren), vermittelt
Ihnen die AUTO ALLIANZ einen Anwalt, der vororientiert ist,
etwas von der Sache versteht und das Mandat auf Ihre Kosten annehmen wird.

AUTO ALLIANZ
Postfach
8702 Zollikon Station

T 01 391 67 67 Hotline
F 01 391 67 61
E info@autoallianz.ch
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Busse, Gebühren,
Führerausweis
bedroht:
Was ist zu tun?



Ordnungsbussen
sind innert 30
Tagen zu bezahlen. Wenn nicht bezahlt wird, erfolgt Verzeigung
an eine richterliche Behörde. Die dann erhobenen Gebühren sind
z.B. im Bussen-Zürich höher als die Busse selbst.



Bussen nach Verzeigung
sind Bussen, die nicht im Ordnungsbussenverfahren erledigt,
sondern von einer richterlichen Behörde festgesetzt werden (z.B.
ab 16 km/h zu schnell innerorts). Zusätzlich zur Busse fallen
noch Gebühren an. Die Stadt Zürich ist Spitze im Abzocken von
horrenden Bussen und Gebühren für Bagatellen: z.B. Befahren
einer Sperrfläche in der Stadt Zürich: Busse CHF 250, Gebühren
CHF 285, Total CHF 535!

Verkehrsbussen für Übertretungen werden nicht mehr in den
Strafregistern eingetragen.

Die Einsprachefrist ist kantonal geregelt, in ZH beträgt sie
immer zehn Tage. Also aufpassen und rasch reagieren!

Achtung!
Eine bezahlte Busse ist eine anerkannte Busse. Da ist jeder Zug
abgefahren.



Führerausweis in Gefahr?
Bei Bussen mit Verzeigung kommt zusätzlich zur Busse und zu den
Gebühren oft noch eine Verwarnung, also die Androhung des Entzugs des Führerausweises
oder der Entzug selbst. Es handelt sich um das sog.
Administrativverfahren, das kantonal geregelt und
kostenpflichtig ist.
Der Kanton ZH ist Abzocker Nr. 1: CHF 290
für die Androhung, CHF 360 – 400 für den Entzug.



Was gilt bei einer Androhung des Entzugs?
Die Verwarnung hat zur Folge, dass Sie während zwei Jahren ab
deren Datum keine weitere Übertretung begehen dürfen,
die eine Verwarnung nach sich ziehen würde. Sonst ist der
Führerausweis für mindestens einen Monat weg. Nach zwei Jahren fällt die
Androhung dahin.



Übertretung im Ausland - was passiert?
Wenn ein Fahrzeuglenker mit Wohnsitz in der Schweiz im Ausland eine Übertretung im Strassenverkehr begeht, informiert die ausländische Behörde unter Umständen die Schweizer Behörden. Die deutschsprachigen Länder informieren häufiger als andere.
Falls die im Ausland begangene Übertretung auch in der Schweiz eine Massnahme nach sich ziehen würde, kann auch in der Schweiz eine Verwarnung oder der Entzug des Führerausweises verfügt werden.
Gegen eine solche Massnahme der schweizerischen Behörde stehen dem Betroffenen die gleichen Rechtsmittel zur Verfügung, wie wenn sich die Übertretung in der Schweiz zugetragen hätte.
Bei Bedarf vermittelt die AUTO ALLIANZ ihren Gönnern einen deutschen Anwalt mit Spezialgebiet Verkehrsrecht.



In allen diesen Fällen ist die Vertretung durch spezialisierte
Juristen besonders wichtig.

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